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KFZ-Versicherung: Ist eine Sonderkündigung möglich?

Mazda 5

Mazda 5 | © by flickr/ MSVG

Jeder Autofahrer benötigt für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Manchmal stellt sich erst nach dem Abschluss heraus, dass es auf dem Markt noch günstigere Anbieter mit den gleichen Leistungen gibt. In der Regel ist der Wechsel zu einer anderen Versicherung bis zum 30. November eines Kalenderjahres möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bei der alten Versicherung eingegangen sein.

Dies ist natürlich nicht das Maß aller Dinge, denn es gibt auch noch ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fällen kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres der Versicherungsvertrag aufgelöst werden. Eine der Möglichkeiten ist, wenn die Versicherungsgesellschaft plötzlich die Police erhöht. In diesem Fall kann der Autofahrer von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag sofort lösen. Die weiteren Zahlungen erfolgen ab diesem Zeitpunkt an die neue Versicherung.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Autofahrer einen selbst verschuldeten Unfall verursacht hat und die Versicherung die Leistungen für den Fremdschaden reguliert hat. Auch bei einer Nichtregulierung des Schadens hat der Autofahrer die Möglichkeit, den Vertrag sofort zu kündigen, was zum Beispiel bei einer Kaskoversicherung der Fall sein kann. Kleinere Ersatzteile können auch über ein Versandhaus bestellt werden, was unter Umständen preiswerter ist, als wenn diese Produkte in der Werkstatt gekauft werden.

Was nicht sehr viele Autofahrer wissen, nach einem Verkehrsunfall und der Schadensregulierung kann auch die Versicherungsgesellschaft ihrerseits vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag beenden. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer schnellstens eine andere Versicherung finden, wenn er weiterhin mit dem Auto unterwegs sin möchte.

Natürlich gilt das Sonderkündigungsrecht auch in dem Fall, wenn sich ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug zulegt. Am Tag der Stilllegung oder des Verkaufes des alten Fahrzeuges endet der Versicherungsvertrag, wobei die entsprechenden Unterlagen an die Versicherung gesendet werden müssen in allen Fällen müssen die zu viel gezahlten Policen an den Versicherungsnehmer zurückerstattet werden, da ja keine Leistung mehr erbracht werden muss.

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