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Kfz-Versicherungen: Keine Polizei bei Bagatellunfällen

cc by geograph.co.uk / Penny Mayes

Jedes Jahr passieren Tausende von Unfällen im Straßenverkehr, die sowohl Sachschäden als auch Personenschäden nach sich ziehen können. Ist ein Unfall passiert, so sollte man zuerst einmal die Ruhe bewahren. Danach sollte man abklären, ob es sich bei dem Unfall um einen schweren Verkehrsunfall oder um einen Bagatellunfall handelt. Zu schweren Unfällen zählen vor allem Unfälle mit Personenschaden oder aber auch Unfälle, die Straftaten beinhalten. Dazu gehören das Fahren unter Alkohol, Fahren ohne Führerschein und die Unfallflucht. Auch eine unklare Sachlage sollte als ein schwerer Unfall eingeordnet werden. In solchen Fällen muss man immer die Polizei an die Unfallstelle rufen.
Bei nicht schwerwiegenden Unfällen wird von einem Bagatellunfall gesprochen. Wird die Polizei hier gerufen, so nimmt diese lediglich die Personalien der Unfallbeteiligten auf. Daneben ist es aber auch möglich, dass man bei einem Bagatellunfall nicht unbedingt die Polizei hinzurufen muss. Das spart den Unfallbeteiligten auch Zeit, vor allem wenn man zu einem Termin muss oder Waren für einen Versandhandel ausfährt. Dies ist möglich, wenn sich die Unfallparteien sowohl über den Hergang als auch über die Frage der Verursachung des Unfalles einig sind. Dann kann – auch ohne Polizei – der Austausch der Personalien gemacht werden. Dabei sollte man darauf achten, dass man sowohl den Unfallort, die Unfallzeit, das Kennzeichen sowie auch den Typ des anderen PKW, die Anschrift und den Namen des Halters sowie auch – falls abweichend – die Anschrift und den Namen des Fahrers des Unfallgegners notiert. Dabei sollte man alle Daten schriftlich aufnehmen und sich diese auch belegen lassen. Hierfür kann man sowohl den Fahrzeugschein als auch den Führerschein oder den Ausweis des Unfallgegners nutzen.
Nachdem man alle Daten aufgenommen hat, sollte man den Unfall unverzüglich seiner Versicherung melden. Wie der Schaden weiter reguliert werden soll, wird man dann von der eigenen Versicherung erfahren.
Im Ausland allerdings sollte man zu jedem Unfall die Polizei rufen, auch wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt.

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