Toyota

Rechtslage: Sonderkündigungsrecht und Kfz-Versicherung

Toyota Gebrauchtwagen

Toyota Gebrauchtwagen - flickr/FotoSleuth

Ein Grund, wieso ein Versicherter eine Sonderkündigung in Anspruch nehmen kann, ist, wenn die Versicherung zwar die zu zahlenden Prämien erhöht, nicht aber den Leistungsumfang anpasst. Solch ein Fall ist beispielsweise gegeben, wenn die Typklassen angepasst werden. Jährlich werden im Oktober durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz auch GDV, die neusten Empfehlungen herausgegeben, wie jene Typklassen neu eingeteilt werden sollten. Im Regelfall halten sich Versicherungen a diese Vorgaben. Bei einer höheren Typklasse, steigt der zu zahlende monatliche Beitrag.
Reagiert der Versicherte jedoch innerhalb von vier Wochen auf die Änderung, kann er eine Sonderkündigung geltend machen. Autoversicherungen sind dazu verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig über veränderte Tarife zu informieren. Ebenso ist eine Änderung der Regionalkasse ein Grund, eine Sonderkündigung durchführen zu lassen. Wichtig ist hier jedoch, dass die Anpassung der Regionalkasse bei einen Umzug ausgeschlossen sind.

Versicherte haben ebenfalls die Möglichkeit, von einer Sonderkündigung Gebrauch zu machen, sobald die Versicherung einen Schaden reguliert. Dafür ist es nicht zwingend notwendig, dass eine entstandene Beschädigung bezahlt wird – es reicht bereits aus, wenn Schadenersatzansprüche abgewehrt wurden. Äquivalent zur Prämienerhöhung ist auch hier eine Frist von vier Wochen zu beachten.

Unter gewissen Umständen ist eine Sonderkündigung auch dann möglich, wenn ein Fahrzeug bei der zugehörigen Zulassungsstelle abgemeldet wird. Oftmals ist es so, dass der eigentliche Versicherungsvertrag in solch einem Fall in eine Ruheversicherung übergeht. Wird das Fahrzeug erneut angemeldet, reaktiviert sich die ursprüngliche Versicherung automatisch. Dem Fahrzeughalter ist es nicht gestatten, bei einer Neuanmeldung eine neue Versicherung abzuschließen. Wird das Kraftfahrzeug jedoch stillgelegt, so wird die KFZ-Versicherung automatisch durch die Zulassungsstelle gekündigt. Dennoch ist zu raten, die Versicherung über den Verkauf des Wagens frühzeitig zu informieren.
Bei einem Verkauf des Kraftfahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat nun jedoch die Möglichkeit, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Hierfür muss er lediglich mit Hilfe einer elektronischen Versicherungsbestätigung den gekauften Wagen neu zulassen. Weitere Informationen erhalten Interessenten bei Versicherungen oder einem von diversen Ratgebern zum Thema, den man in jedem gut sortieren Online-Shop finden kann.

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