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Transporter und Co.: Was darf ich eigentlich mit welchem Führerschein mieten/fahren

cc by flickr / Luciano Meirelles

Wichtigstes Kriterium für die Autovermietung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die selbstverständlich der Fahrzeugklasse des angemieteten Fahrzeugs entspricht. Möchte man also einen Transporter mieten, der über ein zulässiges Gesamtgewicht von fünf Tonnen verfügt, braucht man mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1. Die sogenannten Mini-Transporter bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen aber laut Gesetz auch mit der „normalen“ Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden. Welche Fahrerlaubnisklasse man benötigt, ergibt sich aus der Kombination des zulässigen Gesamtgewichts und des erlaubten Anhängers, wobei lediglich die Klassen CE und C1E einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm erlauben. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass eine normale Autovermietung Sattelauflieger zur Miete im Angebot hat.

Das Mindestalter

Die Anforderungen an das Mindestalter variieren nicht nur zwischen den Autovermietungen, sondern auch innerhalb der internen Fahrzeugklassen, denn vor allem sportliche, teure Autos werden meist nicht an jüngere Fahrer vermietet, da man davon ausgeht, dass dadurch die Unfallgefahr steigt. Das Mindestalter für Kleinfahrzeuge liegt zwischen 18 und 25 Jahren, während höhere Fahrzeugklassen sogar erst ab 30 Jahren vermietet werden. Auch Lkw werden meist nicht an junge Fahrer vermietet. Das vorausgesetzte Mindestalter liegt hier je nach Autovermietung zwischen 25 und 35 Jahren.

Dauer der Fahrerlaubnis

In Deutschland beträgt die Mindestbesitzdauer der Fahrerlaubnis für die Anmietung von Autos ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Kleinwagen, bei denen dieser Zeitraum nur sechs Monate beträgt. Einige Hersteller verfügen zusätzlich zur gesetzlichen Regelung über Sonderregelung für spezielle Fahrzeugklassen, bei denen man bis zu drei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss.

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