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Wie ist das eigentlich mit der Versicherung bei Leihwagen?

cc by flickr / Luciano Meirelles

Wer ein Kraftfahrzeug mieten möchte, ganz egal ob es im Ausland oder im Inland ist, für berufliche oder private Zwecke, muss immer eine zusätzliche Versicherung für das Kraftfahrzeug abschließen. Auch dann, wenn der Kunde selbst ein Fahrzeug besitzt und dieses mit einer Haftpflichtversicherung versichert ist. Da bei der Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung immer nur ein Kraftfahrzeug versichert ist und nicht der Zulassungsbesitzer, findet diese bei einem Leihwagen keine Verwendung. Einen geeigneten Leihwagen findet man zum Beispiel auf der Unternehmensseite von Erento.com, oder auch anderen Firmen im Internet.

Die falsche Versicherung kann teuer werden

Oftmals sind Leihwagen teuer. Fixtagsätze oder kilometerabhängige – somit leistungsbezogene – Tarife können teuer werden. Zudem muss der Tank bezahlt werden, diverse Autobahnkosten selbst getragen oder sonstige Extras (wie Navigationssystem, Klimaanlage, Kindersitz etc.) gesondert bezahlt werden. Das bedeutet, dass je nach Größe des Fahrzeuges zwischen 30 Euro und 60 Euro pro Tag keine Seltenheit ist. Sollte zudem noch eine kilometerabhängige Leistung verrechnet werden (100 Kilometer sind „im Tarif enthalten“, pro Kilometer werden weitere 0,20 Cent verrechnet), kann der Mietwagen tatsächlich sehr teuer werden. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Kunden für eine günstige Versicherung. Ein Selbstbehalt von 250 Euro oder oftmals 500 Euro wird vereinbart, man benötigt keine Vollkaskoversicherung und kommt für den entstanden (selbstverschuldeten) Schaden im Schadensfall selbst auf und verzichtet auch auf eine Einbruchs- wie Diebstahlversicherung. Komponente, welche in den wenigen Stunden, in denen man das Kraftfahrzeug benötigt, nicht zutreffen werden.

Wer eine günstige Versicherungsart wählt, muss damit rechnen, dass die günstige Versicherung oftmals teuer werden kann. Spätestens dann, wenn man einen Schaden verursacht bzw. in einen Unfall verwickelt wird. Ganz egal, ob man das Missgeschick selbst verschuldet hat oder nicht wird der Selbstbehalt in der ausgemachten Höhe fällig. Somit kann für einen Kratzer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro sehr wohl eingefordert werden.

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