Viele Versicherungsgesellschaften erhöhen im nächsten Jahr ihre Beiträge zu Kfz-Versicherung. Für eine reguläre Kündigung zählt als Stichtag der 30. November. Doch auch nach Preiserhöhungen ist ein Wechsel jederzeit möglich. Es gab einmal einen sogenannten „Lady-Tarif“. Da gerade junge männliche Fahranfänger sehr viele Unfälle verursachten, zahlten diese im Vergleich zu den jungen Damen mehr. Frauen zahlten wegen speziellen Tarifen weniger. Doch mit den sogenannten „Unisex-Tarifen“ gehört dies jetzt der Vergangenheit an. Ab 21. Dezember dürfen Versicherungen keine Preisunterschiede aufgrund des Geschlechts…
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Die eigene KFZ Versicherung wird oftmals über das Internet abgeschlossen. Es gibt dazu sehr viele unterschiedliche Vertragsmodelle, doch fast alle beinhalten auch das so genannte Recht zur Sonderkündigung. Damit ist eine Kündigung gemeint, die…