Bislang war es Gang und Gebe und sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass selbst bei den kleinsten Vorfällen im Straßenverkehr die Polizei hinzugerufen werden sollte. Man erachtete diese Regelung als sinnvoll, da so eine unparteiische Institution am Unfallort eintraf, die sämtliche Daten aufnimmt. Nun scheint es jedoch eine klare Kehrtwende in diesem Fall zu geben. So soll zukünftig sowohl bei einem beschädigten Scheinwerfer als auch bei einer einer geringfügigen Beule nicht mehr gleich die Polizei um Rat gefragt werden. Solche Bagatellunfälle…
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Jedes Jahr passieren Tausende von Unfällen im Straßenverkehr, die sowohl Sachschäden als auch Personenschäden nach sich ziehen können. Ist ein Unfall passiert, so sollte man zuerst einmal die Ruhe bewahren. Danach sollte man abklären,…