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Versicherung bei Leihwagen und gemieteten Autos
Die Versicherung bei Leihwagen unterscheidet sich etwas von Versicherungen für gewöhnliche Autobesitzer. Diese muss bei Leihwagen statistisch öfters in Anspruch genommen werden als von Besitzer normaler Eigentumsfahrzeuge.
Normalerweise muss für das Auto selbst nichts bezahlt werden, wenn der Leihwagen im Rahmen der Serviceleistungen einer Werkstatt ausgegeben wird. Das Leihauto ist in vielen Fällen direkt von der Werkstatt abzuholen. Aber auch diverse Websites, wie zum Beispiel www.erento.com bieten Leihwagen an.
Bei längeren Werkstattreparaturen des eigenen Wagens sollte sich die betroffene Person mit der Versicherung oder mit der Leihwagenfirma auseinandersetzen und klären, ob die Gebühr für den Leihwagen nun selbst bezahlt werden muss.
Anbieter von Leihwagen sind dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Leihwagen abzuschließen. Somit werden Schäden an Dritten, wie zum Beispiel an anderen Fahrzeugen, aber auch Schäden an öffentlichen Gebäuden von der Versicherung gedeckt.
Bei Schäden, welche vom Mieter am eigenen Fahrzeug verursacht wurden, ist es schon etwas komplizierter. Falls der Leihwagenhändler zusätzlich noch eine relativ teure Vollkasko-Versicherung für das Auto abgeschlossen hat, werden auch diese Schäden bezahlt. Wenn für den Mietwagen eine Leihgebühr zu entrichten ist, haftet für gewöhnlich die Versicherung beziehungsweise der Leihwagenhändler für diese Schäden.
Bevor der Leihwagen in Anspruch genommen wird, ist es immer gut, wenn vorhin alles zum Thema Versicherung geklärt wird. Vor allem ob der Wagen gut gegen Schäden versichert ist, sollte vom Händler erläutert werden.
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