Uncategorized

Was nach einem Unfall unbedingt beachtet werden muss

cc by geograph.co.uk / Penny Mayes

Ein Unfall ist ärgerlich, kann teuer werden und im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass jemand straffällig wird. Auch wenn es sich augenscheinlich nur um eine Bagatelle handelt, weil etwa beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt wurde oder an einer engen Stelle ein parkendes Auto nur leicht touchiert wurde, kann der Verursacher zum Straftäter werden, wenn er sich hier vom Unfallort entfernt.
Im §142 des Strafgesetzbuchs ist die Unfallflucht klar geregelt: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


So sieht das richtige Verhalten nach einem Unfall aus:

Ganz wichtig ist es, das Auto genau dort, wo der Unfall passiert ist, stehen zu lassen, mit einem Warndreieck die Unfallstelle abzusichern und, falls kein Handy zur Hand ist, die nächste Telefonzelle aufzusuchen und die Polizei anzurufen. Danach auf dem schnellsten Weg wieder zum Unfallort zurückkehren. Nun auf die Polizei und/oder den Unfallgegner warten.
Viele sind der Meinung, wenn eine gewisse Zeit kein Halter des anderen Fahrzeugs erscheint, würde es ausreichen, einen Zettel mit seinen Daten zu hinterlassen. Dies ist aber absolut falsch, ein bloßer Zettel an der Windschutzscheibe, ohne die Polizei informiert zu haben, stellt den Tatbestand der Unfallflucht dar und wird dementsprechend geahndet.
Ist man selbst der Geschädigte, muss der Unfallverursacher sämtliche Schäden zahlen. Hier ist es bei einem größeren Schaden erforderlich, einen Gutachter mit der Bestimmung seines Schadens zu beauftragen. Diesen Gutachter muss auch der Verursacher zahlen, allerdings nur, wenn der Schaden höher als 715 Euro liegt. Sollte es zu Unstimmigkeiten in Bezug auf das Gutachten, eines Schmerzensgeldes oder dem Unfallhergang kommen, kann und sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, den letztendlich auch der Unfallverursacher zahlen muss.
Falls es sich um einen größeren Unfall handelt und das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, muss das Auto so schnell wie möglich abgeschleppt oder geborgen werden. Auch für diese Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen.

You Might Also Like

No Comments

Leave a Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.