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Worauf muss man bei einer Autoversicherung achten? Gute Fahrt mit 10 hilfreichen Tipps!

Es ist eine Wiederholung. Jedes Jahr gehen Autobesitzer, besonders im Herbst, auf die Suche nach einer günstigeren Autoversicherung. Für viele Fahrzeughalter ist dabei das wichtigste Entscheidungskriterium der günstigere Preis. Auch, wer einen Gebrauchtwagen, Jahreswagen oder Neuwagen erwirbt, begibt sich gerne selbst in das oftmals undurchschaubare Dickicht der zahlreichen Anbieter von Autoversicherungen, dabei immer den niedrigsten Preis im Blick. Versicherungspolicen werden kaum gelesen und das Kleingedruckte? Viel zu anstrengend.

Wer auf diese Art und Weise seine Auswahl für eine Autoversicherung trifft, riskiert viel und zahlt gegebenenfalls drauf. Möglicherweise sind Deckungslücken die Folge, bestimmte Schäden gar nicht abgedeckt oder ‚der Versicherungskunde kauft die Katze im Sack‘, das heißt, Versicherungskomponenten, die überhaupt nicht benötigt werden oder viel zu teuer sind. Sein Fahrzeug fährt der Autofahrer über viele Jahre. Da sollte es nur selbstverständlich sein, seine ganze Aufmerksamkeit zunächst auf die Versicherung zu lenken. Denn diese Zeit ist besonders gut investiert. Die Chancen, zu einer günstigen Autoversicherung zu gelangen, stehen aktuell ohnehin gut. Viele Versicherer bieten ihren Neukunden sogar Prämien für den Abschluss einer Autoversicherung. Aber viel wichtiger als die Prämie sind die Versicherungsbedingungen oder der Umgang von Versicherern in einem Schadenfall. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Verti folgende Tipps zum Abschluss einer Autoversicherung zusammengestellt. Wer nachstehende Tipps berücksichtigt, hat beim Abschluss einer Autoversicherung viel gewonnen.

10 Tipps zur Autoversicherung: damit fahren Autofahrer gut


Tipp 1: Die Haftpflicht ist Pflicht – der Haftpflicht-Puffer eine intelligente Entscheidung
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ohne diese kommt kein Fahrzeug auf die Straße. Daher bewahrt sich der Versicherte durch einen Haftpflicht-Puffer im Falle eines Unfalls vor dem ‚finanziellen Aus‘. Mit ihm werden Schadenersatzansprüche abgedeckt, die einem Dritten im Falle eines Unfalls entstehen, vor allem auch wenn Arzt- und Behandlungskosten oder lebenslange Rente eine Rolle spielen. Daher ist es unverzichtbar, die Haftpflicht möglichst hoch abzuschließen. Der Versicherer erstattet damit die Kosten seines Kunden für Unfallschäden, die dieser selbst verursacht hat bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen EUR reicht dafür oftmals nicht aus, auch wenn sich dieser Betrag für viele Autofahrer sehr hoch anhört. Sogar der ADAC spricht davon, dass diese Mindestdeckung zu gering ist. Der ADAC schlägt eine Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht von mindestens 50, besser noch 100 Millionen EUR vor. Dieser für jeden Autofahrer schadenbegrenzende Extrapuffer kostet im Verhältnis zu diesen Summen nur wenige Euro mehr.

Tipp 2: Mallorca-Police – Haftpflichtschutz auch für Mietwagen im Ausland?
Wer nie oder selten ins Ausland fährt, fragt sich, warum er beim Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung einen Mietwagen im Ausland berücksichtigen soll. Doch wer macht nicht schon mal Urlaub im Ausland, zumindest innerhalb Europas. Da reichen schon Österreich, Niederlande, Belgien, also Länder, die Deutschland sehr nahe sind, oder weiter im Süden Spanien, Italien oder Griechenland. Schnell ist der Mietwagen gebucht; die bei einem ausländischen Mietwagen-Anbieter abgeschlossene Versicherung oftmals unzureichend, was die Deckungssumme angeht. Der Autofahrer des Mietwagens bleibt so gegebenenfalls auf hohen Kosten, die über diese Summe hinausgehen, sitzen. Nach dem Urlaub oder der Dienstfahrt der Ruin? Das möchte niemand. Daher bieten zahlreiche Versicherer die sogenannte Mallorca-Police an.
Auch dann, wenn der Name dieser Police eine Haftpflicht-Versicherung vermuten lässt, die lediglich auf der spanischen Insel Mallorca ihre Gültigkeit hat, ist dem nicht so. Diese Bezeichnung wird von Versicherern aus dem Grund verwendet, weil viele Urlauber auf Mallorca bevorzugt einen Mietwagen buchen. Diese Versicherung ist jedoch nicht nur auf Mallorca oder Spanien begrenzt, sondern gilt auch in anderen Ländern und wird sehr gerne, vor allem im europäischen Ausland, von Reisenden genutzt.

Tipp 3: Grobe Fahrlässigkeit ist out – nicht überreden lassen
‘Die‘ grobe Fahrlässigkeit gibt es gar nicht. Schon seit Jahren verzichten immer mehr Versicherer mehr oder weniger freiwillig auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kasko-Versicherung. Dieser Begriff erscheint immer mehr Autofahrern als überholt und auch bei Versicherungs-Fachleuten ist dieser inzwischen höchst umstritten. Im Klartext bedeutet ‚grobe Fahrlässigkeit‘, der Autofahrer habe den Schaden mit voller Absicht herbeigeführt. Und das ist wohl das Bestreben der wenigsten Fahrzeughalter. Denn niemand, der sein Fahrzeug bewegt, kann einen groben Fehler am Steuer vollständig ausschließen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor allem Stress beeinträchtigt schon mal die Aufmerksamkeit. Darüber hinaus kann es wirklich jedem passieren, ein anderes Fahrzeug oder eine Person zu übersehen. Auch die rote Ampel oder ein Stoppschild sind schnell überfahren. So tragisch dies klingt, ausschließen kann das für sich niemand. Und das kann richtig teuer werden, wenn in der Versicherungspolice von ‚grober Fahrlässigkeit‘ die Rede.

Wer den Kfz-Versicherer wechselt oder ganz neu im Kfz-Kasko-Bereich ist, sollte standhaft bleiben und sich von keinem Versicherer dazu nötigen lassen, den Passus der groben Fahrlässigkeit heute noch zu akzeptieren. Gewiefte Versicherer versuchen ihre potenziellen Kunden immer noch dazu zu drängen und locken mit billigen Angeboten, die bei grober Fahrlässigkeit spektakuläre Leistungskürzungen mit sich bringen. Daher empfiehlt es sich, den Versicherer von einer Verzichtsklausel zu überzeugen, auch wenn diese mit zusätzlichen Kosten für den Autobesitzer verbunden ist. Diese Kosten können als gering abgehakt werden, bedenkt man den immensen finanziellen Schaden, den ein Verkehrsunfall zur Folge hat. Darüber hinaus gilt: gute Versicherer zahlen auch bei ‚grober Fahrlässigkeit‘. So etwas spricht sich herum und bringt neue Kunden.

Achtung:
Wer sich nun in Sicherheit wägt, sollte sich dennoch seiner Verantwortung bewusst sein und alles tun, um Unfälle zu vermeiden. Wer unter Drogen- oder Alkoholkonsum einen Unfall verursacht, hat keine Deckung.

Sonderausstattungen, wie zum Beispiel Navigationssysteme, sollten dagegen ohne Zusatzbeiträge in der Police mitversichert sein. Auch an diesen kleineren Boni erkennt man einen guten Kfz-Versicherer.

Tipp 4: Hohe Schadensklassen vermeiden und Schadenfreiheitsrabatt sichern
Viele Autofahrer kennen das. Bereits der kleinste Unfall treibt die Versicherungskosten auf einen immensen Level. Der Versicherte wird am Ende eines Versicherungsjahres sowohl für seine Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung in eine höhere Schadensklasse katapultiert. Da kommt niemand so schnell wieder heraus. Die Prämie für das kommende Versicherungsjahr, möglicherweise auch für die Folgejahre, fällt wesentlich höher aus, und das ist ärgerlich. Dabei hat der Versicherungskunde bestimmte Rechte und Möglichkeiten, die ihm der Versicherer gerne verschweigt.

Viele Autofahrer, die über mehrere Jahre unfallfrei bleiben, bewegen sich in einer sehr niedrigen Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) und bezahlen daher geringe Prämien von 40 %, manchmal auch darunter. Mit nachstehenden Maßnahmen bewahrt sich der Versicherte diesen Rabatt und vermeidet höhere Prämien.

Der Versicherte hält sich den späteren Schadenrückkauf offen. Dies lohnt sich besonders in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsstufe mit geringen Prämien. Bei geringfügigen Schäden, die sich im dreistelligen Bereich bewegen, macht es sich bezahlt, sich die Kosten vom Versicherer zunächst erstatten zu lassen, später jedoch selbst zu begleichen. In guten Kfz-Versicherungspolicen ist diese Option des Rückkaufs innerhalb von 6 Monaten bereits als Klausel integriert. Betrachtet man dies langfristig, ist diese Herangehensweise oftmals günstiger, als die Einstufung in eine schlechtere Schadenklasse.

Die zweite Möglichkeit, die ein Autofahrer hat, ist der generelle Rabattschutz. Der Aufpreis für den Rabattschutz, der sich aktuell bei ca. 105,00 EUR für die Haftpflicht und 206,00 EUR für die Vollkasko bewegt, lohnt sich auch gemäß dem Onlinemagazin ‚Finanztipp‘. Die Preise für den Rabattschutz können jedoch schwanken.



Tipp 5: heikles Thema – Unfälle mit Tieren
Die wenigsten denken beim Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung an Unfälle mit Tieren. Doch diese kommen häufig vor, sogar in Großstädten. Es gibt große Unterschiede im Bereich der Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung. Nicht jede Police erkennt Unfälle mit Tieren an. Dabei geht nahezu jeder Autofahrer irrtümlicherweise davon aus, dass ein Vorfall mit anderen Lebewesen generell abgedeckt ist. Doch dem ist nicht so. Das hat schon viele Autofahrer ins Unglück gestürzt. Im schlimmsten Fall müssen Autofahrer für das bei einem Unfall getötete Tier tiefer in die Tasche greifen als für den eigenen entstandenen Schaden.

Trickreiche Formulierungen in Policen machen es dem Versicherten nicht gerade leicht zu erkennen, was nun wirklich versichert ist. Für den Versicherungskunden stellt sich die Versicherung, die sich in dem Wort Haarwild gemäß dem ‚Bundesjagdgesetz‘ ausdrückt, als höchst unvorteilhaft heraus. Diese deckt, wie der Name es vermuten lassen sollte, lediglich Zusammenstöße mit Wild, wie Rehe, Wildschweine und Hasen ab. Unfälle mit Pferden oder Kühen sind in dieser Kategorie nicht berücksichtigt. Da dies immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Fahrzeughaltern und Versicherern führt, bieten moderne Versicherungsunternehmen inzwischen eine erweiterte Wildschweinklausel an, die von Experten als verbraucherfreundlich eingestuft wird. Nach diese sind jegliche Unfälle mit Wirbeltieren versichert.

Wer ganz auf ‚Nummer sicher‘ gehen möchte, besteht auf der fachgerechten Formulierung ‚Tiere aller Art‘. Kundenfreundliche Versicherer integrieren diese Formulierung kostenlos in die Police.

Noch ein ‚tierisches‘ Problem
Was viele beim Abschluss ihrer Autoversicherung schnell mal vergessen, sind Schäden durch Tiere, die ohne Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Bisse durch Marder und andere Nagetiere können schnell kostenintensive Schäden am Fahrzeug verursachen. Diese treten entgegen gängiger Meinung häufig auf, und das unabhängig vom örtlichen Umfeld. Der Versicherer erstattet hierfür lediglich eine gewisse Summe für Reparaturkosten, Folgeschäden werden jedoch nicht berücksichtigt. Ein Beispiel, das immer wieder Schule macht, sind spätere Motorschäden durch den Marderbiss in den Kühlschlauch oder ein Elektrokabel.

Tipp 6: Sonderausstattungen und Glasschäden unbedingt mitversichern
Die Versicherung von Elementar- und Glasschäden in der Teilkaskoversicherung ist selbstverständlich. Jedoch haben die Assekuranz-Gesellschaften hier einen großen Spielraum zu ihren eigenen Gunsten. Daher sollte jeder, der eine Autoversicherung abschließen möchte, sich gerade mit den Details in der Police zu diesem Thema genauer beschäftigen. Zur besseren Orientierung die Versicherungsart im Überblick:

Elementarschadenklausel: Die Standards

– Sturm
– Hagel
– Blitzschlag
– Überschwemmungen

Wer einen höherwertigen Versicherungsschutz anstrebt, entscheidet sich gegen geringe Kosten für eine erweiterte Elementarschadenklausel, die umfassendere Komponenten anbietet, wie

– Lawinen
– Erdbeben
– Vulkanausbrüche

und weitere Naturgewalten. Wer sich jedoch in einem örtlichen Umfeld bewegt, wo diese Schadenursachen ausgeschlossen werden können, kann sich die Kosten sparen.

Auch Glasbrüche an Scheinwerfer und Windschutzscheibe sind über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt, üblicherweise jedoch mit einem Selbstbehalt.

Hochwertige Sonderausstattungen sind eher selten automatisch in die Versicherung eingeschlossen. Wenige Versicherer lassen sich maximal von einer kostenlosen Mitversicherung von Navigationsgeräten überzeugen. Wer mehr will, so empfehlen es Experten, sollte auf Kaskotarife zurückgreifen, mit denen Sonderausstattungen mit minimal 5.000 EUR geschützt sind.

Tipp 7: Neuwertregelung
Neufahrzeuge verlieren blitzschnell an Wert, und das schon vom ersten Tag an, an dem der Halter sein Flaggschiff auf der Straße bewegt. Die Neuwertklausel wird von Versicherungen großzügig ausgelegt. Viele Versicherer erstatten über den ‚Vollkaskotarif‘ ihren Kunden den Kaufwert des Neufahrzeuges, wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten Monate durch einen Unfall oder andere Schadenhergänge stark beschädigt wird. Meistens ist mit dieser Großzügigkeit ‚nach den ersten 12 Monaten‘ Schluss. Gute Policen sehen auch längere Fristen bis zu 2 Jahren vor.

Tipp 8: Werkstattbindung
Ein weiterer Faktor, der die Reparaturkosten stark beeinträchtigt, ist die Werkstattbindung. In diesem Fall schreibt der Versicherer dem Kunden eine Partnerwerkstatt vor, die im Falle eines Schadens die Reparaturen vornimmt. Sucht der Kunde eine andere Werkstatt auf, erhält dieser nur einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet. Versicherer vertrauen ihren Partnerwerkstätten. Ein Zusatz ‚Neu für Alt‘ sichert den Versicherer ab, insbesondere, wenn der Kunde ein älteres Fahrzeug führt. Lässt er im Zuge einer Reparatur alte Fahrzeugteile durch höherwertige Reparaturteile und Lackierungen aufwerten erzielt er bei seinem Fahrzeug eine sogenannte ‚Wertsteigerung‘. Diese wird vom Versicherer nicht erstattet. Daher ist der Verzicht ‚Neu für Alt‘ von Vorteil.

Tipp 9: Der Mensch im Vordergrund – die Fahrerunfallversicherung
Obwohl viel von der Problematik der fehlenden Fahrerunfallversicherung berichtet wird, gehen auch heute noch zahlreiche Autofahrer, insbesondere die der jüngeren Generation, davon aus, im Falle eines Unfalls selbst in der Police mitversichert zu sein. Doch dem ist nicht so, und schnell kann das ‚böse Erwachen‘ kommen. Die ‚Kfz-Haftpflicht‘ versichert zwar Mitfahrer und weitere Verkehrsteilnehmer im Schadenfall. Als Fahrer muss man jedoch selbst für eine ‚Fahrerunfallversicherung‘ sorgen. Diese kommt dann in Frage, wenn jemand über keine weitere Unfallversicherung verfügt, die ihn auch bei einem Autounfall vor immensen Gesundheitskosten schützt. Auch zahlreiche Berufsunfallversicherungen bieten diesen Schutz.

Für alle anderen Autofahrer gibt es die spezielle Fahrerunfallversicherung, die sie bei eigenem Verschulden schützt und für ‚Schmerzensgeld‘ und ‚Lohnausfälle‘ aufkommt. Für ‚Ansprüche der Gegenseite‘ kommt die eigene Fahrerunfallversicherung nicht auf. Diese Zusatzversicherung ist jedem Autofahrer nur zu empfehlen.

Tipp 10: Schutzbrief – gut, aber nicht für jeden notwendig
Wer alles auf eine Karte setzt und den versicherungsrelevanten Rundumschutz in der Kfz-Versicherung für sich und sein Fahrzeug bevorzugt, wählt zusätzlich noch den Schutzbrief ergänzend zur Kfz-Versicherung. Damit sind auch ‚finanzielle Folgen im Rahmen einer Autopanne‘ abgesichert. Entsteht der Schaden mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt, übernimmt der Versicherer die Heimreise und bestenfalls sogar, einen Teil der Hotelkosten, falls das Fahrzeug ‚im Falle einer Panne oder eines Unfalls‘ an einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort zur Reparatur gegeben wird. Als Alternative enthält jeder gute Schutzbrief die Möglichkeit für den Versicherungskunden, per Mietwagen seine Heimreise zu organisieren. Die Kosten werden später vom Versicherer erstattet.

Als Kehrseite kommt dem Schutzbrief manchmal eine höhere Bedeutung zu als nötig. Für ‚liquide Kunden‘ stellt sich die Frage nach einem Schutzbrief nicht zwingend. Bergungs- und Abschleppkosten sind meistens überschaubar und können, falls notwendig, selbst beglichen werden. Und manche Versicherer, insbesondere wenn der Kunde bisher eine weiße Weste hatte, übernehmen möglicherweise sogar ‚auch ohne Schutzbrief‘ diese Kosten auf Kulanz.

Fazit
Die Thematik der Autoversicherung gestaltet sich höchst komplex. Vieles ist gesetzlich, andere Vorgehensweisen liegen wirksam im Ermessen des Versicherers. Einige Assekuranzen versichern bestimmte Komponenten auf Wunsch kostenlos mit, bei anderen zahlt der Kunde hohe Prämien. Und selbst, wenn der Kunde bei seiner Kfz-Versicherung tief in die Tasche greift, bleibt offen, wie sich der Versicherer im Falle eines Schadens tatsächlich gibt. Hier macht es Sinn, Testberichte von Institutionen und Bewertungen von Versicherungskunden genau zu analysieren. Bleibt jemand lange bei dem gleichen Kfz-Versicherer, darf er in einigen Fällen auf Kulanz hoffen. Zumindest im Schadensfall kann man sich an die bundesweit einheitliche Rufnummer der Versicherer wenden.
Ansonsten gilt beim Abschluss einer neuen Autoversicherung, die Details der Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Wie die dargestellten Tipps aufs Neue beweisen, kann schon ein einziger kurzer Begriff in den Versicherungsklauseln zum Nachteil für den Versicherungskunden führen.


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